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Strafrecht |
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Unsere Kanzlei tritt regelmäßig vor Strafgerichten auf (Gericht für Ordnungswidrigkeiten, Strafkammer des Landgerichts, Schwurgericht).
Wir sind in der Lage, Ihre Interessen zu vertreten, wenn Sie beschuldigt oder angeklagt werden, ein Vergehen begangen zu haben (Diebstahl, Rauschmittelhandel, usw.) oder wenn Sie wegen eines Verbrechens angeklagt werden (Totschlag, Vergewaltigung).
Bei straßenverkehrsrechtlichen Delikten sind wir ebenfalls in der Lage, Sie effizient zu vertreten. |
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