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Honorar |
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In Frankreich wird das Anwaltshonorar frei im Einvernehmen mit dem Mandanten festgelegt.
Bereits beim ersten Termin wird die Honorarermittlungsgrundlage festgelegt. Drei Kriterien sind dabei zu berücksichtigen:
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- Der Zeitaufwand: die Parteien einigen sich auf einen Stundensatz, der dann mit der für die Mandatsbearbeitung erforderlichen Stundenzahl multipliziert wird; das Honorar nach Zeitaufwand wird dann auf dieser Grundlage ermittelt. Wird ein Honorar nach Zeitaufwand vereinbart, erhält der Mandant eine Abrechnung über den angefallenen Zeitaufwand. |
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- Die Pauschale: hier werden der Schwierigkeitsgrad und der spezifische Charakter der Rechtssache berücksichtigt. Bei einem Pauschalhonorar ist der Honorarbetrag von Anfang an bekannt. |
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- Zusätzliches Erfolgshonorar: Es ist nicht möglich, wie in den Vereinigten Staaten, lediglich ein Erfolgshonorar zu vereinbaren. Allerdings besteht die Möglichkeit, außer dem Mindesthonorar, auch ein zusätzliches Erfolgshonorar zu vereinbaren. Endet der Rechtsstreit mit Erfolg, wird das zusätzliche Erfolgshonorar bezahlt. Die Höhe dieses zusätzlichen Erfolgshonorars wird auf der Grundlage des für den Mandanten erstrittenen Wertes ermittelt. |
Außerdem besteht noch die Möglichkeit, dass Ihnen von dem Gericht im Falle des Obsiegens eine Prozesskostenentschädigung gewährt wird, die entweder die gesamten Prozesskosten oder einen Teil davon abdeckt. |
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